Konjunkturpaket II

16. November 2009

Wir wenden uns an Sie als Mitarbeiter und Vertreter von Städten und Gemeinden, die sich nach Informationen im Zusammenhang mit den von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten € 10 Mrd. für Investitionsprojekte erkundigen. Auf dieser Seite informieren unsere Rechtsanwälte über aktuelle Entwicklungen zu dem Gesamtpaket.

Grundlage für das Konjunkturpaket II ist das Zukunftinvestitionsgesetz, das die Mittel in Förderbereiche aufteilt. (http://www.bundesregierung.de / http://www.bundes-finanzministerium.de. Mittlerweile hat die neue Bundesregierung auch ein Konjunkturpaket III auf den Weg gebracht (siehe obige Internetadresse).

Wie bei fast allen Förderungen besteht die Gefahr, dass die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Mittel nicht korrekt eingehalten werden. Die Rechtsfolge solcher Verstöße ist die Rückforderung der herausgegebenen Mittel. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Regeln des Vergaberechts, die nicht explizit ausgeschaltet wurden, nicht angewandt werden. Auch hier verbergen sich die Gefahren im Detail. Wenn wir Ihnen bei der Bewältigung der Antragsschwierigkeiten behilflich sein können, sprechen Sie uns an, teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit und diskutieren Sie mit anderen Vertretern von Städten und Gemeinden, welche Wege schnell und zügig eine Investition Realität werden lassen.

Haben Sie sich die Website der Bundesregierung/des Bundesfinanzministeriums angeschaut? Haben Sie ein Mittel gefunden und/oder sind sich noch nicht ganz sicher? Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Erstberatung sowie die vollständige und nachhaltige Begleitung bei der Erlangung dieser Mittel. Treten Sie mit uns in Kontakt entweder telefonisch (0211/492590) oder per E-Mail.

Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Dieter Jasper verfügen wir über einen langjährig erfahrenen Spezialisten im Wirtschafts- und Vergaberecht.